Im Elternhaus, Kindergarten, beim Einschulungstest der Grundschulen und/oder bei der schulärztlichen Untersuchung kann auffallen, dass Ihr Kind Förderbedarf im sprachlichen Bereich hat. Sie müssen an der Grundschule vor Ort einen „Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF)“ stellen. Die Grundschule leitet Ihren Antrag weiter an das Schulamt des Kreises Olpe. Es ist hilfreich, diesem Antrag eventuell vorhandene medizinische und therapeutische Berichte beizulegen. Das Schulamt entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens und veranlasst die Feststellung des Unterstützungsbedarfs. Im Verfahren ermittelt eine Lehrkraft unserer Schule gemeinsam mit der Grundschulkraft Ihrer Grundschule umfassend den Unterstützungsbedarfs Ihres Kindes. Bei dem abschließenden Elterngespräch werden Ihnen die Ergebnisse des Gutachtens ausführlich vorgestellt. Bei bestehendem Unterstützungsbedarf haben Sie als Eltern die Wahl des Förderortes, d.h. Sie können zwischen dem „Gemeinsamen Lernen“ an der Grundschule und der Martinus-Schule als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache auswählen. Ihr Wunsch des Förderortes wird dokumentiert. Eine endgültige Entscheidung erfolgt dann auf der Grundlage des Gutachtens durch das Schulamt Olpe.

Die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich des Kreises Olpe erreichen die Schule mit Hilfe von eingerichteten Taxilinien (Schülerspezialverkehr). Es entstehen hier keine Kosten für die Eltern.
Liegt der Wohnort des Kindes innerhalb des direkten Einzugsbereichs von 2 km, so wird kein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Ihr Kind erreicht dann die Schule zu Fuß, wie das für alle Grundschulen gesetzlich festgelegt ist.

Die Martinus-Schule ist eine Durchgangsschule. Jährlich wird von der Schule überprüft, ob weiterhin sprachlicher Unterstützungsbedarf im Sinne der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache besteht. Unser Ziel ist es, jedes Kind in seiner Sprachentwicklung so zu unterstützen, dass es schnellstmöglich erfolgreich eine Regelschule besuchen kann.

Nach der 4. Klasse stehen Ihrem Kind, wie an Grundschulen auch, sämtliche Möglichkeiten der Sekundarstufe 1 offen. Je nach Lern- und Leistungsvermögen wechseln die Schülerinnen und Schüler an die Sekundarschule, die Realschule oder das Gymnasium bzw. die Gesamtschule.
Für Kinder mit einem weiter bestehenden Förderschwerpunkt Sprache bietet die Michael-Ende-Schule in Olpe (Förderschule für den Sekundarbereich 1) ein weiterführendes Angebot. Ebenso ist die Teilnahme am ‚Gemeinsamen Lernen‘ an jeder weiterführenden Schule der Sekundarstufe 1 möglich.

Ja, denn die Lehrpläne der Grundschule sind für unsere Schule verpflichtend.
Die Martinus-Schule umfasst eine flexible Schuleingangsphase von drei Jahren, in der die Lerninhalte der 1. Klasse auf zwei Schuljahre aufgeteilt werden können. Die Inhalte der Klassen 3 und 4 werden im gleichen Lerntempo wie in der Grundschule unterrichtet.

Ein Wechsel in die Grundschule ist nach jedem Schuljahr möglich.

Die Lehrpläne der Grundschule sind zunächst verpflichtend. Sollte sich mit der Zeit ein weiterer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ergeben, ist ein Verbleib möglich, wenn weiterhin sprachlicher Unterstützungsbedarf besteht. Ihr Kind wird dann individuell nach seinen Möglichkeiten unterrichtet.

Wir begleiten das Lernen der Kinder sprachtherapeutisch in allen Bereichen. Außerdem bieten wir neben der sprachlichen Förderung auch weitere therapeutische Unterstützung vor Ort an:

  • Motopädie
  • Ergotherapie
  • Lerntherapie
  • Basis-Kompetenz-Training

Vor Beginn des 1. Schuljahres nimmt die Schule schriftlichen Kontakt zu Ihnen auf. Der erste Informationsabend für die Eltern findet vor der Einschulung statt. Sie erhalten dort alle Informationen für den Schulanfang. Die Klassenleitungen wenden sich zusätzlich in einem persönlichen Brief an Sie und Ihr Kind u.a. mit einer Materialliste.

Die Leistungen der Motopädie werden durch den Schulträger finanziert.
Eine ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf Rezept.

Gerne können Sie telefonsich oder per E-mail einen individuellen Termin vereinbaren.