Im Elternhaus, Kindergarten, beim Einschulungstest der Grundschulen und/oder bei der schulärztlichen Untersuchung kann auffallen, dass Ihr Kind Förderbedarf im sprachlichen Bereich hat. Sie müssen an der Grundschule vor Ort einen „Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (Feststellungsverfahren AO-SF)“ stellen.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF.

Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens wird entschieden, ob ein*e Schüler*in einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat.

Weiterhin wird festgelegt, welcher Förderschwerpunkt vorrangig besteht, an welchem Förderort diesem entsprochen werden kann und ob zieldifferente Förderung notwendig ist.

Einen Antrag zur Durchführung dieses Verfahrens stellen in der Regel die Eltern. Diese werden dabei von den Schulen unterstützt und beraten.

Die Erziehungsberechtigten und die Schulen können Anträge gemäß der AO-SF stellen. Alle Anträge zum vermuteten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt werden von den Schulen digital an die zuständige Schulaufsichtsbehörde versandt.

Die Mitarbeitenden in der Expertisestelle bearbeiten die eingereichten Anträge zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und prüfen, ob die weitere Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers im Rahmen der individuellen Förderung oder der besonderen sonderpädagogischen Förderung erfolgt.

In der Expertisestelle arbeiten Fachberatungen, schulfachliche Aufsichten aus allen Schulformen (Schulamt und Bezirksregierung) sowie die Sachbearbeitungen des Dezernates 48 – Schulrecht zusammen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW.

Die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich des Kreises Olpe erreichen die Schule mit Hilfe von eingerichteten Taxilinien (Schülerspezialverkehr). Es entstehen hier keine Kosten für die Eltern.
Liegt der Wohnort des Kindes innerhalb des direkten Einzugsbereichs von 2 km, so wird kein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Ihr Kind erreicht dann die Schule zu Fuß, wie das für alle Grundschulen gesetzlich festgelegt ist.

Die Martinus-Schule ist eine Durchgangsschule. Jährlich wird von der Schule überprüft, ob weiterhin sprachlicher Unterstützungsbedarf im Sinne der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache besteht. Unser Ziel ist es, jedes Kind in seiner Sprachentwicklung so zu unterstützen, dass es schnellstmöglich erfolgreich eine Regelschule besuchen kann.

Nach der 4. Klasse stehen Ihrem Kind, wie an Grundschulen auch, sämtliche Möglichkeiten der Sekundarstufe 1 offen. Je nach Lern- und Leistungsvermögen wechseln die Schülerinnen und Schüler an die Sekundarschule, die Realschule oder das Gymnasium bzw. die Gesamtschule.
Für Kinder mit einem weiter bestehenden Förderschwerpunkt Sprache bietet die Michael-Ende-Schule in Olpe (Förderschule für den Sekundarbereich 1) ein weiterführendes Angebot. Ebenso ist die Teilnahme am ‚Gemeinsamen Lernen‘ an jeder weiterführenden Schule der Sekundarstufe 1 möglich.

Ja, denn die Lehrpläne der Grundschule sind für unsere Schule verpflichtend.
Die Martinus-Schule umfasst eine flexible Schuleingangsphase von drei Jahren, in der die Lerninhalte der 1. Klasse auf zwei Schuljahre aufgeteilt werden können. Die Inhalte der Klassen 3 und 4 werden im gleichen Lerntempo wie in der Grundschule unterrichtet.

Ein Wechsel in die Grundschule ist nach jedem Schuljahr möglich.

Die Lehrpläne der Grundschule sind zunächst verpflichtend. Sollte sich mit der Zeit ein weiterer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ergeben, ist ein Verbleib möglich, wenn weiterhin sprachlicher Unterstützungsbedarf besteht. Ihr Kind wird dann individuell nach seinen Möglichkeiten unterrichtet.

Wir begleiten das Lernen der Kinder sprachtherapeutisch in allen Bereichen. Außerdem bieten wir neben der sprachlichen Förderung auch weitere therapeutische Unterstützung vor Ort an:

  • Motopädie
  • Ergotherapie
  • Lerntherapie
  • Basis-Kompetenz-Training

Vor Beginn des 1. Schuljahres nimmt die Schule schriftlichen Kontakt zu Ihnen auf. Der erste Informationsabend für die Eltern findet vor der Einschulung statt. Sie erhalten dort alle Informationen für den Schulanfang. Die Klassenleitungen wenden sich zusätzlich in einem persönlichen Brief an Sie und Ihr Kind u.a. mit einer Materialliste.

Die Leistungen der Motopädie werden durch den Schulträger finanziert.
Eine ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf Rezept.

Gerne können Sie telefonsich oder per E-mail einen individuellen Termin vereinbaren.