Vorgehensweise bei extremen Wetterlagen oder einem möglichen Blackout
Hiermitmöchte ich Sie über die Regelungen informieren, die im Unwetter-Erlass‘ des
Ministeriums für Schule und Bildung vom 10.10.2022 getroffen worden sind:
Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB)
unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. Zu den
Unwetterereignissen zählen:
- (extrem) heftiger Starkregen,
- schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
- schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
- (extrem)starker Schneefall evtl. mit Verwehungen,
- Glatteis.
In diesen Fällen entscheidet die Bezirksregierung, ob das Ruhen des Unterrichts in
Präsenz angekündigt werden soll und informiert darüber die Schulträger und die
Schulleitungen.
Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium
für Schule und Bildung über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz
entscheiden.
Schülerinnen und Schüler bleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes
zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen
ersatzweise Aufgaben, die die Klassenlehrerinnen zusammengestellt haben.
Uber das Ruhen des Unterrichts werden Sie rechtzeitig am Vorabend durch die
Klassenleitungen per Messenger oder Telefon und über unsere Homepage (www.martinus-
schule-attendorn.de, Unwetterlagen) informiert.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebes
nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine
angemessene Beaufsichtigung durch die Schule zu gewährleisten.
Es gilt weiterhin der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen
Schulveranstaltungen“. Demnach entscheiden Sie als Eltern, ob der Schulweg zumutbar
und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Sie morgens entscheiden, Ihr Kind nicht
in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.
Vorgehen im Falle eines Blackouts:
Sollte es im Laufe des Schulvormittags zu einem Blackout kommen, bleibt Ihr Kind bis zum
regulären Schulschluss ni der Schule und wird wie gewohnt von den Taxis nach Hause
gebracht.
F. Armbrecht
– Schulleitung –
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