Elternbrief: Neues Infektionsschutzgesetz

Liebe Eltern und Erzieher:innen,

wie Sie bestimmt schon aus den Medien erfahren haben, ist ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet worden. Daraus ergeben sich Änderungen, die auch die Schulen
betreffen:

  • Bis Samstag, 2. April 2022, wird eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorgesehen. ($ 2 Coronabetreuungsverordnung).
  • Danach – also ab Montag, 04.04.2022- endet diese Pflicht.
    Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in der Schule tätigen Personen selbst überlassen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Sie können also mit Ihrem Kind selbst entscheiden, ob die Maske im Unterricht weiter getragen werden soll oder nicht.
  • Im Schülerfahrverkehr müssen die Schülerinnen und Schüler weiterhin eine Maske tragen ($ 3 Coronaschutzverordnung).
  • Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen wird nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Wir werden alle weiteren bewährten Hygienemaßnahmen (Lüften, Handhygiene, richtiges Niesen) selbstverständlich beibehalten.

Mit freundlichen Grüßen

F. Armbrecht
– Schulleitung –

Martinus-Elternbrief21-3-22