Wie wird Ihr Kind Schüler unserer Schule?

Im Elternhaus, Kindergarten, beim Einschulungstest der Grundschulen und/oder bei der schulärztlichen Untersuchung kann auffallen, dass Ihr Kind Förderbedarf im sprachlichen Bereich hat. Sie müssen an der Grundschule vor Ort einen „Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF)“ stellen. Die Grundschule leitet Ihren Antrag weiter an das Schulamt des Kreises Olpe. Es ist hilfreich, diesem Antrag eventuell vorhandene medizinische und therapeutische Berichte beizulegen. Das Schulamt entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens und veranlasst die Feststellung des Unterstützungsbedarfs.
Im Verfahren ermittelt eine Lehrkraft unserer Schule gemeinsam mit der Grundschulkraft Ihrer Grundschule umfassend den Unterstützungsbedarfs Ihres Kindes. Bei dem abschließenden Elterngespräch werden Ihnen die Ergebnisse des Gutachtens ausführlich vorgestellt. Bei bestehendem Unterstützungsbedarf haben Sie als Eltern die Wahl des Förderortes, d.h. Sie können zwischen dem „Gemeinsamen Lernen“ an der Grundschule und der Martinus-Schule als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache auswählen. Ihr Wunsch des Förderortes wird dokumentiert. Eine endgültige Entscheidung erfolgt dann auf der Grundlage des Gutachtens durch das Schulamt Olpe.